Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version vom 28. Oktober 2026. Ersetzt die Version vom 28. Oktober 2026.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin ist die Graduate School of Applied Technology & Management GmbH, Launchspace Zürich, Albulastrasse 55, 8048 Zürich (nachfolgend «GAT»). Diese AGB gelten für alle Angebote der GAT, insbesondere Executive Career Programs, Executive Career Compacts (Abonnement AI Loop, AI & Career Workshops und Self-Learnings), Executive Study Tours, Assessments, das AI Business Expert Directory, Downloads sowie kostenlose Veranstaltungen wie Info-Sessions (zusammen «GAT-Angebote»).
Abweichende Bedingungen von Teilnehmenden oder ihren Arbeitgebern gelten nur, wenn die GAT sie schriftlich anerkennt.
Ab 2027 bietet die GAT alle kostenpflichtigen Programme selbst an. Anmeldung, Vertrag und Rechnung laufen über die GAT. Der Innovationsverband Schweizer Arbeitsmarkt (ISA) gestaltet einzelne Programme mit, tritt aber nicht als Anbieterin auf.
Buchungen oder Zuweisungen für das xMBA * AI-Powered Career Bootcamp gelten auch 2027 und werden durch das Folgeprogramm xMBA Executive Training: AI Business Fluency vollumfänglich abgedeckt.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular der GAT oder per E-Mail. Sie ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Zulassungsbestätigung der GAT zustande. Mit dem Absenden der Anmeldung bestätigst du, diese AGB und die Datenschutzerklärung gelesen zu haben, und akzeptierst sie.
Meldet dich dein Arbeitgeber an oder übernimmt er die Kosten, bleibst du für die Bezahlung verantwortlich, falls der Arbeitgeber nicht fristgerecht bezahlt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Eintrag auf eine Warteliste ist unverbindlich. Er begründet weder einen Vertrag noch einen Anspruch auf einen Platz.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht für online oder per E-Mail abgeschlossene Verträge besteht nach schweizerischem Recht nicht. Für Abmeldungen gilt Ziffer 10.
3. Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen
Die GAT-Angebote richten sich an Kader, Führungspersönlichkeiten und Senior Professionals aus Unternehmen, KMU, Startups und Verwaltung sowie an Selbstständige. Für Executive Career Programs setzen wir ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie in der Regel mindestens fünf Jahre Berufserfahrung voraus. AI Business Fluency for Boards richtet sich an amtierende und angehende Mitglieder von Verwaltungs-, Stiftungs- und Beiräten. Die Zulassungsvoraussetzungen für die eidgenössische Berufsprüfung legt die Prüfungsorganisation fest. Du prüfst sie eigenverantwortlich.
Für Kohorten des xMBA * AI-Powered Career Bootcamp, die bis Ende 2026 gemeinsam mit dem ISA durchgeführt werden, gilt zusätzlich: Career Coaches, AI-Consultants sowie Anbietende und Mitarbeitende von Trainings- und Bildungsinstitutionen sind ausgeschlossen. Bei falschen Angaben kann die GAT den Vertrag fristlos auflösen. Bereits bezahlte Gebühren werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 500 zurückerstattet.
Ab 2027 gilt für alle GAT-Angebote: Career Coaches, AI-Consultants sowie Anbietende und Mitarbeitende von Trainings- und Bildungsinstitutionen bitten wir, vor der Anmeldung mit uns Kontakt aufzunehmen. Eine Teilnahme dieser Personen benötigt immer die vorherige Zustimmung der Geschäftsleitung der GAT. Es gibt keinen Anspruch auf Zulassung.
4. Zulassung
Die Programmleitung entscheidet über die Zulassung und teilt dir den Entscheid schriftlich oder elektronisch mit. Sie kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Wirst du nicht zugelassen, kommt kein Vertrag zustande und du erhältst bereits bezahlte Beträge vollständig zurück.
5. Stufen, Assessment und Abschlüsse
5.1 Stufen. Die Executive Career Programs sind in zwei Stufen gegliedert. Stufe 1 umfasst die xMBA Executive Trainings, Stufe 2 das EMBA Executive Training: AI Business Leadership.
5.2 Zugang zu Stufe 2. Der Zugang zu Stufe 2 setzt den Abschluss von Stufe 1 voraus. Hast du bereits nachgewiesene und umfassende AI Business Fluency erworben, melde dich gerne bei uns. Eine Prüfung und Zulassung als Ausnahmefall ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.
5.3 Abschlüsse der GAT. Wer ein xMBA Executive Training erfolgreich abschliesst, erhält den xMBA der GAT. Den EMBA der GAT erhält, wer den xMBA der GAT und das EMBA Executive Training: AI Business Leadership abgeschlossen sowie die Decision Arena bestanden hat. Wer Stufe 2 ohne xMBA absolviert, erhält keinen EMBA der GAT.
5.4 Personenzertifizierungen der SAQ. Die Personenzertifizierungen vergibt die Swiss Association for Quality (SAQ) nach ihren eigenen Regeln. Die GAT bereitet darauf vor, entscheidet aber nicht über die Erteilung und übernimmt keine Gewähr für das Bestehen. Gebühren der SAQ sind nur dann in der Programmgebühr enthalten, wenn die Angebotsbeschreibung dies ausdrücklich vorsieht.
6. Durchführung
6.1 Programmänderungen. Die GAT kann Inhalte, Aufbau, Reihenfolge und Dauer einzelner Einheiten, Termine, Durchführungsort und Format (vor Ort, online oder hybrid) sowie den Einsatz von Dozierenden und Gästen jederzeit und ohne vorgängige Information ändern, anpassen, verkürzen oder verlängern, wenn Kursbedarf oder technologische Entwicklung es erfordern. Ein Anspruch auf Preisminderung, Rücktritt oder Schadenersatz entsteht dadurch nicht, solange das Abschlussziel des Angebots erreicht werden kann.
6.2 Eignungsevaluation. An den ersten beiden Kurstagen beurteilt die Kursleitung Teilnahmebereitschaft, Teilnahmevoraussetzungen, Teamfähigkeit, Lern- und Leistungsfähigkeit im Format sowie Verbindlichkeit. Die Beurteilung liegt in ihrem pflichtgemässen Ermessen und wird dir bei Bedarf schriftlich mitgeteilt. Fehlt die Eignung, kann die Kursleitung die Teilnahme beenden und den Vertrag aufheben. In Rechnung gestellt werden dann pauschal CHF 1'000 für Verwaltung und die ersten beiden Kurstage. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.3 Kursplattform und Technik. Für die Teilnahme brauchst du einen eigenen Internetzugang und ein geeignetes Gerät. Zugangsdaten darfst du nicht weitergeben.
6.4 Anwesenheit. Für den Abschluss nimmst du an mindestens 80 % der Unterrichtstage teil. Für Ferien, Krankheit oder Dispensationen gibt es keine Abzüge von der Gebühr, vorbehalten Ziffer 10.5. Bei Nichtteilnahme oder vorzeitiger Beendigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Zertifikat.
6.5 Vertraulichkeit und KI-Werkzeuge. Was Fellows in der Kohorte über sich, ihre Arbeitgeber und ihre Cases teilen, behandelst du vertraulich. Du bist selbst dafür verantwortlich, welche Informationen du in Kurse, Cases und KI-Werkzeuge einbringst, auch in solche der GAT. Insbesondere gibst du keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse deines Arbeitgebers und keine Personendaten Dritter ein, für die du keine Berechtigung hast. Machen Dritte deswegen Ansprüche gegen die GAT geltend, stellst du die GAT davon frei.
6.6 Fotos und Videos. An Kurstagen und Veranstaltungen fotografiert und filmt die GAT. Die GAT darf Aufnahmen, auf denen du erkennbar bist, für die Dokumentation sowie für die Kommunikation der GAT verwenden, etwa auf der Website, in Social Media und in Broschüren. Möchtest du nicht abgebildet werden, sag es der Kursleitung vor Ort oder schreib uns an team [at] swiss-gat.ch. Wir berücksichtigen deinen Widerspruch für alle künftigen Verwendungen und entfernen Aufnahmen aus unseren eigenen Kanälen, soweit uns das zumutbar ist.
7. Urheberrecht und Arbeitsergebnisse
Lehrmaterial, Unterlagen, Ausschreibungen sowie die Marken GAT, xMBA, PiR, ATLASS, AIBS und weitere von der GAT oder ihren Partnern verwendete Marken sind urheber- und markenrechtlich geschützt. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ausserhalb der Lernumgebung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der GAT erlaubt. Ton- und Bildaufnahmen von Kurstagen durch Teilnehmende sind ohne Zustimmung der Kursleitung nicht erlaubt.
Die Rechte an Ergebnissen aus Gruppenarbeiten, Simulationen und kollaborativen Formaten, insbesondere Urheber-, Design-, Patent- und Markenrechte, stehen der GAT zu, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Individuelle Arbeiten bleiben bei dir. Die GAT erhält daran ein unentgeltliches, nicht ausschliessliches und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Qualitätssicherung, Weiterentwicklung und anonymisierten Dokumentation.
8. Preise und Zahlung
8.1 Zahlung. Massgebend ist der Preis in der Zulassungsbestätigung. Die Gebühr ist bei der Buchung oder innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen und muss spätestens 14 Tage vor Kursbeginn eingegangen sein. Solange fällige Beträge offen sind, kann die GAT den Zugang zu Kurstagen und zur Kursplattform verweigern. Vereinbarte Raten bleiben auch bei einer Abmeldung bis zur Höhe der Gebühr nach Ziffer 10 geschuldet. Bei Verzug kann die GAT den Restbetrag sofort fällig stellen. Pro Mahnung erheben wir CHF 30 zuzüglich Verzugszins von 5 % pro Jahr.
8.2 Einführungs-, Alumni- und Partnerpreis. Für die Executive Career Programs weist die GAT den Einführungs-, Alumni- und Partnerpreis aus. Massgebend ist der Preis in der Angebotsbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung. Die GAT legt ihre Preise und Konditionen frei fest und kann sie für künftige Anmeldungen jederzeit ändern. Für bestätigte Anmeldungen gilt der bestätigte Preis. Der Einführungspreis 2027 gilt für Anmeldungen bis 31. Juli 2027. Alumni ist, wer einen xMBA oder EMBA der GAT abgeschlossen hat. Workshops, Self-Learnings und weitere Compacts begründen keinen Alumni-Status.
Den Alumni- und Partnerpreis gewährt und trägt die GAT allein, aus eigenem Entschluss und auf eigene Kosten. Er ist weder ein Stipendium noch eine Subvention. Partnerorganisationen leisten dafür keine Zahlungen, Beiträge oder Rückvergütungen, weder an die GAT noch an Teilnehmende. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Preis oder auf Zulassung besteht nicht.
8.3 Preise der Compacts. Für AI & Career Workshops gilt der Einführungs-, Alumni- und Partnerpreis gemäss Angebotsbeschreibung. Für das Abonnement AI Loop gelten ein Alumnipreis sowie ein Preis für alle anderen. Die Berechtigung zum Alumnipreis gibst du bei der Anmeldung an, die GAT kann einen Nachweis verlangen. Bei falschen oder unvollständigen Angaben kann die GAT die Differenz zum Preis für alle anderen nachfakturieren.
8.4 Bundesbeitrag. Den Bundesbeitrag für Kurse zur Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen richtet der Bund nach den bundesrechtlichen Bestimmungen aus, nicht die GAT. Er setzt unter anderem voraus, dass der Kurs auf der Meldeliste des SBFI geführt wird und du zur Prüfung antrittst. Die GAT übernimmt keine Gewähr für Ausrichtung oder Höhe. Die Programmgebühr ist unabhängig davon geschuldet.
8.5 Mehrwertsteuer und Nebenkosten. Alle Preise verstehen sich in CHF. Bildungsleistungen sind nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Reise, Unterkunft, Verpflegung (auch Networklunches), Literatur, Geräte sowie Lizenzen von Apps und Tools trägst du selbst, soweit sie nicht ausdrücklich enthalten sind. Die eidgenössische Prüfungsgebühr und der Smartlearn-Testzugang sowie dessen Organisation bei ICT-Berufsbildung Schweiz sind nicht enthalten.
8.6 Self-Learning Deep Dive: Eidgenössischer Fachausweis «AI Business Specialist». Das Self-Learning Deep Dive: Eidgenössischer Fachausweis «AI Business Specialist» ist in den Programmen AI Business Fluency und AI Business Fluency and Entrepreneurship enthalten. Bei AI Business Fluency for Boards und ausserhalb eines Programms ist es auf Wunsch einzeln für CHF 2'990 buchbar. Die eidgenössische Prüfungsgebühr und der Smartlearn-Testzugang sowie dessen Organisation bei ICT-Berufsbildung Schweiz sind nicht enthalten. Persönliche Begleitung und inhaltlicher sowie technischer Support sind nicht enthalten.
9. Absage und Verschiebung durch die GAT
Die GAT kann ein Angebot absagen oder verschieben, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird (Entscheid spätestens 14 Tage vor Beginn), bei höherer Gewalt oder bei unvorhergesehenem Ausfall von Dozierenden. Bei einer Absage erhältst du alle Zahlungen innert 14 Arbeitstagen vollständig zurück. Bei einer Verschiebung kannst du innert 14 Tagen nach Bekanntgabe kostenlos zurücktreten oder umbuchen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Unterkunftskosten, sind ausgeschlossen.
10. Abmeldung durch Teilnehmende
Abmeldungen erfolgen schriftlich per E-Mail an team [at] swiss-gat.ch. Massgebend ist der Eingang bei der GAT. Die Abmeldung wird mit unserer Bestätigung wirksam.
10.1 Executive Career Programs.
| Zeitpunkt der Abmeldung | Gebühr |
|---|---|
| mehr als 30 Tage vor Kursbeginn | kostenlos |
| ab 30 Tagen vor Kursbeginn, nach Kursbeginn oder bei Nichterscheinen | 100 % der Programmgebühr |
10.2 Workshops.
| Zeitpunkt der Abmeldung | Gebühr |
|---|---|
| 15 Tage oder mehr vor Beginn | kostenlos |
| 7 bis 14 Tage vor Beginn | 50 % |
| ab 6 Tagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen | 100 % |
10.3 Self-Learnings. Self-Learnings kannst du bis zur Freischaltung des Zugangs kostenlos stornieren. Danach ist die volle Gebühr geschuldet. Evaluationen und Prüfungssimulationen finden an festen Daten statt. Nicht wahrgenommene Termine verfallen.
10.4 Umbuchung. Bis 15 Tage vor Kursbeginn kannst du einmalig kostenlos auf einen Kursstart innert zwölf Monaten umbuchen.
10.5 Krankheit, Unfall oder Todesfall. Mit ärztlichem Zeugnis, eingereicht innert sieben Kalendertagen nach Kursbeginn, buchst du einmalig kostenlos auf einen Kursstart innert zwölf Monaten um. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
10.6 Finanzierung über die Arbeitslosenversicherung. Es gelten grundsätzlich dieselben Fristen. Abweichende Vereinbarungen bei grösseren Buchungskontingenten können mit der GAT individuell getroffen werden. In jedem Fall gilt, dass ein kostenloser Widerruf einer kantonalen Verfügung voraussetzt, dass die zuständige Stelle die Verfügung widerruft und der Widerruf spätestens zehn Tage vor Kursbeginn, bis Freitag, 12:00 Uhr, bei der GAT eingeht. Deine eigene Mitteilung allein genügt nicht, da sie gegenüber der Verfügung keine Wirkung hat. Danach gelten die Gebühren nach Ziffer 10.1. Bei einem vorzeitigen Abbruch informiert die GAT die zuständige Stelle nach den gesetzlichen Vorgaben. Ein vorzeitiger Abbruch führt nicht zu einer Rückerstattung.
10.7 Rückerstattung und Abbruch. Rückerstattungen erfolgen innert 14 Arbeitstagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Brichst du ein Programm aus Gründen ab, welche die GAT nicht zu vertreten hat, etwa wegen eines Stellenantritts, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
10.8 Kostenlose Veranstaltungen. Für Info-Sessions und andere kostenlose Veranstaltungen fällt keine Gebühr an. Bitte melde dich bis 24 Stunden vor Beginn ab, wenn du nicht teilnehmen kannst. Wer ohne Abmeldung fernbleibt, kann bei künftigen Veranstaltungen auf eine Warteliste gesetzt werden.
11. Abonnement AI Loop
Das Abonnement AI Loop kostet für Alumni CHF 990 und für alle anderen, auch für Partnerorganisationen und deren Mitglieder, CHF 1'900 pro Jahr. Es umfasst die in der Angebotsbeschreibung genannten Leistungen, derzeit das Weekly Tech Update, den Vollzugriff auf den AI Tool Navigator sowie vier Update-Workshops pro Jahr (zwei vor Ort, zwei online). Die Laufzeit beträgt zwölf Monate ab Freischaltung, der Preis ist zu Beginn fällig. Das Abonnement endet automatisch, eine Verlängerung erfolgt nur auf deinen Wunsch. Nicht bezogene Leistungen verfallen mit Ablauf der Laufzeit. Die GAT kann einzelne Leistungen durch gleichwertige ersetzen. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
12. Executive Study Tours
Executive Study Tours werden separat ausgeschrieben. Es gelten die Leistungsbeschreibung und die besonderen Bedingungen der jeweiligen Ausschreibung, insbesondere zu Programm, Preis, Leistungen Dritter, Stornierung und Versicherung. Reiseleistungen erbringt ein externer Reiseveranstalter nach dessen Bedingungen. Für Reisedokumente, Einreise- und Gesundheitsvorschriften bist du selbst verantwortlich.
13. Global Chapters
Die Global Chapters sind Netzwerkaktivitäten der GAT und ihrer Alumni. Chapter Leads sind Ansprechpersonen vor Ort und können die GAT nicht vertraglich verpflichten. Anfragen und Vertragsabschlüsse laufen ausschliesslich über team [at] swiss-gat.ch.
14. AI Business Expert Directory
Ins Directory aufgenommen werden Personen mit der Personenzertifizierung AI Business Expert der SAQ. Den Eintrag beantragst du über das Formular auf der Website; veröffentlicht wird er nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung. Für Alumni der GAT ist der Eintrag kostenlos, für alle anderen kostenpflichtig gemäss Angebot. Die GAT entscheidet über die Aufnahme und kann Einträge ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen. Verträge über Mandate, Projekte oder Anstellungen kommen ausschliesslich zwischen den Beteiligten zustande. Die GAT haftet nicht für Leistungen oder Aussagen der aufgeführten Personen. Einträge kannst du jederzeit per E-Mail entfernen lassen. Daten aus dem Directory dürfen nicht für Werbung oder Massenansprache verwendet werden.
15. Haftung und Versicherung
15.1 Inhalte. Die Inhalte der GAT-Angebote dienen der Bildung und Information. Sie sind keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige Fachberatung, auch nicht die Ausgaben von KI-Werkzeugen wie dem AI Leader Companion oder dem AI Business Coaching. KI-Ausgaben können fehlerhaft sein. Für die Anwendung des Gelernten bist du selbst verantwortlich. Für Aussagen und Inhalte externer Referentinnen, Referenten und Partnerorganisationen sind diese selbst verantwortlich.
15.2 Umfang. Die GAT haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung auf die Gebühr des betroffenen Angebots beschränkt. Diese Beschränkungen gelten, soweit das Gesetz es zulässt.
15.3 Versicherung. Die GAT versichert Teilnehmende nicht. Für Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung bist du selbst verantwortlich. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die GAT keine Haftung.
16. Ausschluss
Die GAT kann Teilnehmende bei Verstössen gegen diese AGB oder die Teilnahmebedingungen, bei unregelmässiger Teilnahme, bei weniger als 80 % Anwesenheit, bei erheblicher Störung des Kursablaufs oder bei unangemessenem Verhalten ausschliessen. Der Ausschluss wird schriftlich begründet. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
17. Kommunikation und Einwilligung in die Kontaktaufnahme
17.1 Vertragskommunikation. Für Anmeldung, Organisation und Durchführung kontaktiert dich die GAT per E-Mail, Telefon, über den Campus und in Gruppen der Kohorte, etwa per WhatsApp. Verbindliche Erklärungen wie Anmeldung, Abmeldung oder Kündigung erfolgen per E-Mail an team [at] swiss-gat.ch.
17.2 Kundinnen und Kunden. Wenn du ein GAT-Angebot buchst, informieren wir dich per E-Mail über ähnliche Angebote, Veranstaltungen und Neuigkeiten der GAT. Bei der Anmeldung und in jeder solchen Nachricht weisen wir dich darauf hin, dass du das jederzeit ablehnen kannst.
17.3 Einwilligung. Wenn du dich zu einer Info-Session, einer Veranstaltung oder einer Warteliste anmeldest, ein Dokument wie eine Broschüre oder einen Finanzierungs-Guide herunterlädst oder uns eine Anfrage schickst und dabei in die Kontaktaufnahme einwilligst, darf die GAT dich per E-Mail über Programme, Info-Sessions, Veranstaltungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Neuigkeiten der GAT informieren. Hast du uns eine Telefonnummer angegeben und dafür eingewilligt, dürfen wir dich auch telefonisch oder per Messenger kontaktieren, um deine Fragen zu klären und dich zu beraten.
17.4 Persönliche Rückmeldung. Auf eine Anfrage, eine Anmeldung oder einen Download melden wir uns bei dir auch persönlich, um offene Fragen zum gewählten Angebot zu klären.
17.5 Abmeldung. Du kannst Informationen und Anrufe jederzeit ablehnen und eine Einwilligung widerrufen, mit einer kurzen Antwort auf unsere E-Mail oder einer Nachricht an team [at] swiss-gat.ch. Die Vertragskommunikation nach Ziffer 17.1 bleibt davon unberührt.
17.6 Community. Die WhatsApp-Gruppe «Swiss Career & Tech News» ist kostenlos und freiwillig. Ein Anspruch auf Inhalte besteht nicht.
18. Datenschutz
Wie wir Personendaten bearbeiten, regelt die Datenschutzerklärung der GAT. Sie ist Bestandteil dieser AGB.
19. Änderungen der AGB
Die GAT kann diese AGB ändern. Für neue Anmeldungen gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichte Fassung. Für bestätigte Anmeldungen gilt grundsätzlich die bei der Zulassungsbestätigung gültige Fassung weiter. Ändert die GAT die AGB ausnahmsweise mit Wirkung für bestätigte Anmeldungen, teilt sie dir das mindestens 30 Tage vorher schriftlich oder elektronisch mit. Verschlechtert sich deine Rechtsstellung dadurch wesentlich, kannst du innert 14 Tagen nach der Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten und erhältst bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurück. Ohne Rücktritt gilt die neue Fassung als angenommen.
20. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn die GAT sie schriftlich bestätigt; E-Mail genügt. Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig; an ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen gilt die deutsche Fassung.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand vorgeht. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die Gerichtsstände nach Art. 32 ZPO vorbehalten.
Graduate School of Applied Technology & Management GmbH, Zürich. Stand 28. Oktober 2026.